Aktuelle Informationen!
Stand: 01.02.2023
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!
Bitte beachten Sie:
In Pflegeeinrichtungen gilt WEITERHIN Testpflicht und FFP2-Maskenpflicht
lt. bundesweitem Infektionsschutzgesetz bis 07. April 2023!
Das heißt, der Zutritt ist gem. der 17. BayIfSMV vom 30.09.2022 weiterhin nur möglich unter Vorlage eines
- negativen POC – Antigenschnelltests (24 Stunden Gültigkeit) bzw. eines negativen PCR – Tests (48 Stunden Gültigkeit)
=> ein persönlicher Test-Berechtigungsschein kann in der Verwaltung im Altenheim St. Vinzenz abgeholt werden
- dies gilt auch für geimpfte und genesene Besucher sowie Handwerker und körpernahe Dienstleistungen
- das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht (auch im Bewohnerzimmer)
- Ab 13. Juli 2022 neue Besuchszeiten: Montag - Freitag von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr - Samstag, Sonntag und Feiertag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
- Bitte desinfizieren Sie sich Ihre Hände beim Betreten und Verlassen der Einrichtung
Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen!